Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen yak.studio (Andrea Hörndler & Hannes Wizany, Einzelunternehmer:innen) und ihren Kund:innen, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
2. Leistungen
yak.studio erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Branding, Brand Strategy, Art Direction, Editorial Design, Ausstellungsdesign, Illustration, Motion Design, 3D-Scanning sowie verwandte kreative und digitale Dienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Angebot.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme (per E-Mail oder digital) zustande. Diese AGB gelten auch für vorvertragliche Leistungen (z. B. Konzepterstellungen).
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt per Rechnung.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
5. Termine & Fristen
Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung der Kund:innen, nachträglicher Änderungswünsche oder höherer Gewalt führen zu einer angemessenen Verschiebung der vereinbarten Fristen.
6. Präsentationsleistungen
Präsentationen, Workshops oder vergleichbare Termine sind nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Zusätzliche Präsentationsleistungen können gesondert vergütet werden. yak.studio wird auf anfallende Kosten im Vorfeld hinweisen.
7. Mitwirkungspflichten
Kund:innen verpflichten sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Inhalte rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
8. Konzept- und Ideenschutz
Bereits vor Abschluss eines Hauptvertrages erstellte Konzepte, Entwürfe oder Präsentationen unterliegen dem Urheber- und Ideenschutz.
Eine Nutzung ohne schriftliche Zustimmung ist unzulässig, sofern kein Hauptvertrag zustande kommt.
9. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der/die Kund:in ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
yak.studio ist berechtigt, Arbeiten zu Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
10. Freigabe von Entwürfen
Entwürfe oder Zwischenergebnisse gelten als freigegeben, wenn innerhalb angemessener Frist keine schriftliche Rückmeldung erfolgt.
11. Digitale Inhalte & Widerruf
Bei digitalen Leistungen entfällt – soweit gesetzlich zulässig – ein Widerrufsrecht, sobald mit der Leistung begonnen wurde.
12. Haftung
yak.studio haftet ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
13. Vertragsauflösung
Bei vorzeitiger Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
14. Gerichtsstand & Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Linz, sofern gesetzlich zulässig.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistungserbringung.
Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
17. Rechtliche Prüfung von Inhalten
Die rechtliche Zulässigkeit von durch Kund:innen bereitgestellten oder genehmigten Inhalten obliegt ausschließlich den Kund:innen.
18. Haftung & Schadenersatz
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
19. Fremdleistungen
yak.studio ist berechtigt, geeignete Dritte heranzuziehen.
20. Vorzeitige Auflösung
Bei vorzeitiger Auflösung sind erbrachte Leistungen vollumfänglich zu vergüten.
21. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden yak.studio für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
22. Kein geschuldeter Erfolg
yak.studio schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg.
23. Referenznennung
yak.studio ist berechtigt, Projekte als Referenz zu nennen.
24. Archivierung
yak.studio ist nicht verpflichtet, Projektunterlagen über den Projektzeitraum hinaus aufzubewahren.
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